SBK und FMH. Eine gemeinsame Erklärung

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Die Zentralvorstände der FMH und des SBK, Berufsverbände, welche 27’000 Ärztinnen und Ärzte bzw. 26'000 Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner vereinigen,

  • fordern ihre Mitglieder auf, sich persönlich an der öffentlichen Diskussion über die Pflege und Betreuung in der Endphase des Lebens zu beteiligen;
  • bekräftigen, dass jedem Menschen am Ende seines Lebens der Zugang zu palliativer Pflege ermöglicht werden muss;
  • unterstützen die von der SGPMP vorgeschlagene Definition, wonach palliative Medizin, Pflege und Begleitung alle medizinischen Behandlungen, die pflegerischen Interventionen sowie die psychische, soziale und geistige Unterstützung kranker Menschen, die an einer progredienten, unheilbaren Erkrankung leiden, umfasst.
  • anerkennen, dass das natürliche Ende des Lebens respektiert werden muss (“erlaubter Tod”);
  • erklären, dass die Praxis der Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zur Selbsttötung nicht Teil des medizinischen und pflegerischen Auftrags sind.

Darüber hinaus unterstützen FMH und SBK

  • die Schaffung von spezialisierten Zentren und die Entwicklung der palliativen Pflege an intra- und extramuralen Institutionen, in den verschiedensten Spezialitäten, sowie in Betreuungseinrichtungen für Betagte und/oder Behinderte am Ende ihrer Tage.
  • die Entwicklung der medizinischen und pflegerischen Ausbildung in diesem Bereich als Teil der Grundausbildung sowie die Förderung der interdisziplinären Aus-, Weiter- und Fortbildung aller an der Pflege beteiligten Personen.

SBK und FMH gelangen an die Behörden, die Erstellung eines ausreichend grossen Netzes von palliativen Einrichtungen und die Praxis der Palliativpflege zu fördern; das bedeutet: den Einsatz von Kompetenz, Zeit und Geld.

Quelle: www.sbk.ch/


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