Neues Gesetz: „licence to kill“

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Nur elf Monate nach der Ablehnung des neuen Gesundheitsgesetzes will sich der Walliser Grosse Rat erneut mit der Sterbehilfe befassen. Die Eröffnungsdebatte findet am Montag, den 8. Februar, statt.

Seit Monaten stehen unsere Wirtschaft, unsere Schulen, unsere Kultur- und Sportvereine, unsere Familientreffen... unter Blockade, um unsere Senioren vor dem Covid-19 zu schützen. Die Übung kostet den Kanton Wallis Millionen und unser Land Milliarden. Sie setzt unsere Jugend, unsere Familien, unsere Unternehmen, unsere Vereine, unsere Institutionen und unsere Betreuer unter Druck.

Doch in diesen für die Bevölkerung extrem schwierigen Zeiten liegt die Priorität für die linke Ministerin Waeber-Kalbermatten und die GSI-Kommission des Großen Rates anscheinend darin, über den Selbstmord unserer Senioren zu befinden!

Zu beachten ist, dass in der GSI-Kommission (Gesundheit, Sozialwesen und Integration) 6 CVPler, 2 SPler, 3 FDPler und 2 SVPler sitzen. Nur ein einziges Kommissionsmitglied hat sich gegen dieses Gesetz ausgesprochen. Soviel wir wissen, handelt es sich um einen SVPler. Die anderen 11 Kommissionsmitglieder stimmten dafür. Das bedeutet, dass 6 christdemokratische Großräte mit der Linken und der FDP zusammengearbeitet haben, um in unseren Institutionen den "Selbstmord" einzuführen. Dies ist entlarvend, denn es zeigt, dass die Walliser CVP das "C" vorläufig nicht wegen ihrer christlichen Grundhaltung, sondern nur aus wahltechnischen Gründen beibehalten will.

Im vergangenen März, einen Tag vor dem Lockdown, war der Begriff "Sterbehilfe" aus dem neuen Gesundheitsgesetz gestrichen worden. Die Linke und die FDP hatten eine geheime Abstimmung beantragt, in der Hoffnung, einige der zögernden Abgeordneten für ihre Sache zu gewinnen. Diese geheime Abstimmung hatte jedoch den gegenteiligen Effekt, denn das Parlament stimmte, fernab des medialen Rampenlichts und des Drucks der öffentlichen Meinung, mit bestem Wissen und Gewissen gegen die "Sterbehilfe".

Es muss gesagt werden, dass diese Abstimmung auch von einem Antrag der CVP beeinflusst wurde, in dem zu lesen war, dass die Sterbehilfe unter der Ärzteschaft und den direkt betroffenen Institutionen zutiefst höchst umstritten war und sie daher aus dem Gesundheitsgesetz entfernt und nach einer breiten Vernehmlassung in einem spezifischen Gesetz wieder aufgenommen werden sollte.

Doch die Motionäre gaben ihre Forderung nach einer außerparlamentarischen Kommission und einer möglichst breiten Vernehmlassung zu leicht auf und ließen der linken Staatsrätin Waeber-Kalbermatten die Möglichkeit offen, das Gesetz überhastet und nach ihrem Gutdünken zu gestalten.

Das Ergebnis davon ist verheerend: Kaum 11 Monate später kommt die kurz vor der Pensionierung stehende Ministerin mit einem neuen Gesetz unter dem irreführenden Titel "Gesetz über die Sterbebegleitung" zurück. In diesem Gesetz werden, um die Wahrheit unter den Teppich zu kehren, Palliativmedizin und Suizid vermischt, als ob sie dasselbe wären. Auf der einen Seite gibt es Gesundheitsfachleute, die sich wirklich dafür einsetzen, unsere Senioren am Lebensende zu begleiten. Auf der anderen Seite drehen Geier ihre Kreise, um den Schwächsten ihr tödliches Gift anzubieten und sie wie Hunde zu liquidieren.

Aber dieses organisierte Verbrechen macht hier nicht Halt. In der ersten Fassung war vorgesehen, die "Sterbehilfe" nur in der Notaufnahme einzuführen. In der neuen Fassung sind alle Gesundheits- und Sozialeinrichtungen im Wallis betroffen. Von den alten Menschen zu den Behinderten ist es jedoch nur ein kleiner Schritt! Warum nur Greise liquidieren? Auch die Behinderten müssen in den Genuss einer raschen Liquidierung kommen.

Und warum eigentlich nicht auch junge Leute? Die einzige Grenze, welche die GSI-Kommission für angemessen hielt, ist das Mindestalter von 18 Jahren. Aus der Diskussion des GSI-Panels ging sogar hervor, dass es "für Minderjährige ja Lösungen außerhalb der Einrichtung gibt" (GSI-Panelbericht, S. 16). In der Vergangenheit wurde die individuelle Freiheit durch das Erlangen des Führerscheins bestätigt. Heute gipfelt sie in einem vom Staat auf einem Tablett angebotenen Selbstmord.

Wenn das Parlament am Montag, den 8. Februar Eintreten beschließt, werden wir die Debatte, die am Donnerstag, den 11. Februar stattfindet, sehr aufmerksam verfolgen und Sie am 7. März über die zu boykottierenden Wahllisten und Kandidaten informieren.

Olivier Dehaudt
Choisir la Vie


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